Staatssekretär Dr. Jörg Mielke: Staatsgerichtshof urteilt sachlich und angemessen
Zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom (heutigen) Freitag zur Frage, ob die Landesregierung in drei konkreten Fällen ihrer verfassungsmäßigen Pflicht auf unverzügliche und vollständige Antwort nachgekommen sei, erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke:
„Wir haben heute in Bückeburg zwar verloren. Der Staatsgerichtshof hat jedoch mit einigen grundsätzlichen Hinweisen die Position der Landesregierung für die Zukunft gestärkt.
Bezogen auf die aktuell verhandelten drei Fälle lassen sich Versäumnisse auf Seiten der Landesregierung nicht leugnen. Die Landesregierung hat bereits vor dem heutigen Urteilsspruch Maßnahmen ergriffen, um ähnlichen Fehlern bei der Organisation der Beantwortungsvorgänge vorzubeugen. Die Hinweise des Gerichts werden wir nutzen, um weitere Verbesserungen umzusetzen.
Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist für die Landesregierung aber in mehrfacher Hinsicht hilfreich. Zum einen hat das Gericht die gebetsmühlenhaft von der Opposition vorgetragene Behauptung, die Regierung gehe willkürlich bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Werke, nicht eines Satzes gewürdigt. Das ist vor dem Hintergrund der rund 3500 in der Mehrzahl fristgerecht beantworteten parlamentarischen Anfragen seit Februar 2013 auch nicht überraschend.
Daneben ist der Staatsgerichtshof der Landesregierung in der Argumentation gefolgt, dass sie bei der Erledigung ihrer mannigfaltigen Aufgaben Prioritäten setzen muss und der Bearbeitung parlamentarischer Anfragen nicht automatisch der erste Rang zukommt.
Neu ist, dass der Staatsgerichtshof der Unverzüglichkeit von Antworten gerade auf komplizierte Fragen, die zur Beantwortung einer aufwändigen Recherche bedürfen, unter bestimmten Umständen einen höheren Stellenwert einräumt als deren Ausführlichkeit.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die drei Fälle lediglich einen Anteil von 0,09 Prozent aller parlamentarischen Anfragen der laufenden Legislaturperiode darstellen.“
Hintergrund:
Anzahl der mündlichen Anfragen in der 17. Wahlperiode (seit Januar 2013): 1736, zum Vergleich 16. Wahlperiode 2442
Anzahl der Kleinen schriftlichen Anfragen der 17. WP: 1856 (entspricht 640 Anfragen pro Jahr) zum Vergleich 16. WP: 1561 (entspricht 312 Anfragen pro Jahr) zum Vergleich 15. WP: 805 (entspricht 161 Anfragen pro Jahr)
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erstellt am:
29.01.2016
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