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Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen: Niedersachsen benennt Vertreter für den Verwaltungsausschuss der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln ist die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Nach Artikel 4 des Staatsvertrages gehört dem Verwaltungsausschuss der ZFU je ein Vertreter der Länder an. Für Niedersachsen wird als neues, ständiges Mitglied Georg Weßling in den Verwaltungsausschuss der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht berufen.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln wurde am 16. Februar 1978 durch einen Staatsvertrag begründet. Zu den wichtigsten Aufgaben der ZFU gehört die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Fernunterricht. Sie hat somit u. a. die Aufgabe, über die Zulassung oder Nichtzulassung von Fernlehrgängen zu entscheiden, denn ohne Zulassung dürfen Fernlehrgänge in Deutschland nicht angeboten werden.

Die Länder entsenden gemäß Staatsvertrags je ein ständiges Mitglied in den Verwaltungsausschuss der ZFU. Jede Landesregierung benennt ein ständiges Mitglied und dessen Stellvertretung. Die Neubenennung des ständigen Mitglieds für Niedersachsen ist notwendig geworden, weil der frühere Vertreter des Landes Niedersachsen in den Ruhestand getreten ist.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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