Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 erhöht und weitere Vorschriften angepasst werden sollen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung.
Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:
Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.
Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
Darüber hinaus sollen die Hürden gesenkt werden, um Beamtinnen und Beamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter beschäftigen zu können. Dies ist auf arbeitsvertraglicher Basis möglich. Die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst soll attraktiver gestaltet werden, indem dieses Einkommen nach Erreichen der jeweiligen beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.
Folgende weitere Regelungen sollen mit dem Gesetzentwurf getroffen werden:
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
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27.08.2024
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