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Verbandsbeteiligung – Land Niedersachsen will die Gebietsbestimmung für die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass die „Mietpreisbremse“ in den niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt über das Jahresende hinaus bis zum 31. Dezember 2029 gilt.

Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie gilt in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung bestimmt sind. Seit 1. Januar 2025 sind entsprechend dem Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung 57 Kommunen festgelegt. Die Gebietsbestimmung endet bisher Ende 2025, weil die bundesrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Mietpreisbremse keinen längeren Geltungszeitrum zuließen. Nachdem die Bundesregierung im Juni 2025 das Gesetz zur Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat, kann die Gebietsbestimmung in Niedersachsen jetzt ebenfalls um vier Jahre verlängert werden.

Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Die Landesregierung hat schnell gehandelt, damit die Mietpreisbremse in den 57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nahtlos weitergelten kann. Wir sorgen damit für Verlässlichkeit. Angesichts des Wohnraummangels ist es dringend erforderlich, dass die Mietpreisbremse in diesen Kommunen die Mieterinnen und Mieter schützt. Sie ist ein wichtiges Mittel, damit Wohnen bezahlbar bleibt, denn das ist eine der wichtigsten sozialen Fragen in dieser Zeit. Insbesondere Mieterinnen und Mieter mit niedrigerem Einkommen dürfen nicht aus ihrem Lebensumfeld verdrängt werden.“

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung werden die kommunalen Spitzenverbände und die
57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Eine Verlängerung der Gebietsbestimmung kann nur bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Daher ist es erforderlich, die Stellungnahmefrist von sechs auf drei Wochen zu verkürzen.

In den folgenden 57 Kommunen kann aktuell die Mietpreisbremse angewendet werden:

Landeshauptstadt

1 Hannover

Hansestädte

2 Buxtehude

3 Lüneburg

4 Stade

5 Uelzen

Städte

6 Achim

7 Bleckede

8 Borkum

9 Braunschweig

10 Buchholz in der Nordheide

11 Cuxhaven

12 Garbsen

13 Göttingen

14 Hemmingen

15 Hildesheim

16 Laatzen

17 Langenhagen

18 Leer (Ostfriesland)

19 Lingen (Ems)

20 Norden

21 Norderney

22 Nordhorn

23 Oldenburg (Oldenburg)

24 Osnabrück

25 Rotenburg (Wümme)

26 Seelze

27 Winsen (Luhe)

28 Wolfsburg

29 Wunstorf

Flecken

30 Bovenden

Inselgemeinde

31 Juist

Nordseebad

32 Wangerooge

Gemeinden

33 Adendorf

34 Bad Rothenfelde

35 Bad Zwischenahn

36 Baltrum

37 Bienenbüttel

38 Emsbüren

39 Hatten

40 Isernhagen

41 Langeoog

42 Lilienthal

43 Neu Wulmstorf

44 Oyten

45 Rastede

46 Seevetal

47 Spiekeroog

48 Stuhr

49 Wedemark

50 Weyhe

51 Winsen (Aller)

Samtgemeinden

52 Bardowick

53 Gellersen

54 Hanstedt

55 Ilmenau

56 Ostheide

57 Tostedt


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mw.niedersachsen.de
Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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