Verbandsbeteiligung – Land Niedersachsen will die Gebietsbestimmung für die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass die „Mietpreisbremse“ in den niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt über das Jahresende hinaus bis zum 31. Dezember 2029 gilt.
Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie gilt in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung bestimmt sind. Seit 1. Januar 2025 sind entsprechend dem Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung 57 Kommunen festgelegt. Die Gebietsbestimmung endet bisher Ende 2025, weil die bundesrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Mietpreisbremse keinen längeren Geltungszeitrum zuließen. Nachdem die Bundesregierung im Juni 2025 das Gesetz zur Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat, kann die Gebietsbestimmung in Niedersachsen jetzt ebenfalls um vier Jahre verlängert werden.
Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Die Landesregierung hat schnell gehandelt, damit die Mietpreisbremse in den 57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nahtlos weitergelten kann. Wir sorgen damit für Verlässlichkeit. Angesichts des Wohnraummangels ist es dringend erforderlich, dass die Mietpreisbremse in diesen Kommunen die Mieterinnen und Mieter schützt. Sie ist ein wichtiges Mittel, damit Wohnen bezahlbar bleibt, denn das ist eine der wichtigsten sozialen Fragen in dieser Zeit. Insbesondere Mieterinnen und Mieter mit niedrigerem Einkommen dürfen nicht aus ihrem Lebensumfeld verdrängt werden.“
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung werden die kommunalen Spitzenverbände und die
57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Eine Verlängerung der Gebietsbestimmung kann nur bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Daher ist es erforderlich, die Stellungnahmefrist von sechs auf drei Wochen zu verkürzen.
In den folgenden 57 Kommunen kann aktuell die Mietpreisbremse angewendet werden:
Landeshauptstadt
1 Hannover
Hansestädte
2 Buxtehude
3 Lüneburg
4 Stade
5 Uelzen
Städte
6 Achim
7 Bleckede
8 Borkum
9 Braunschweig
10 Buchholz in der Nordheide
11 Cuxhaven
12 Garbsen
13 Göttingen
14 Hemmingen
15 Hildesheim
16 Laatzen
17 Langenhagen
18 Leer (Ostfriesland)
19 Lingen (Ems)
20 Norden
21 Norderney
22 Nordhorn
23 Oldenburg (Oldenburg)
24 Osnabrück
25 Rotenburg (Wümme)
26 Seelze
27 Winsen (Luhe)
28 Wolfsburg
29 Wunstorf
Flecken
30 Bovenden
Inselgemeinde
31 Juist
Nordseebad
32 Wangerooge
Gemeinden
33 Adendorf
34 Bad Rothenfelde
35 Bad Zwischenahn
36 Baltrum
37 Bienenbüttel
38 Emsbüren
39 Hatten
40 Isernhagen
41 Langeoog
42 Lilienthal
43 Neu Wulmstorf
44 Oyten
45 Rastede
46 Seevetal
47 Spiekeroog
48 Stuhr
49 Wedemark
50 Weyhe
51 Winsen (Aller)
Samtgemeinden
52 Bardowick
53 Gellersen
54 Hanstedt
55 Ilmenau
56 Ostheide
57 Tostedt
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2025
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