Artikel-Informationen
erstellt am:
24.09.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
In der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die Landesregierung den ersten Schritt für eine Novellierung des Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetzes gemacht und einen Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Verbandsanhörung freigegeben.
Angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2022 haben sich auch für Niedersachsen Änderungsbedarfe ergeben. Diese betreffen insbesondere die Vorschriften zur Datenübermittlung zwischen Verfassungsschutz- und anderen Behörden. Durch die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Anpassungen soll die Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes auch für die Zukunft sichergestellt werden.
Die allgemeine Gefährdungslage in Niedersachsen ist unverändert hoch. Die Herausforderungen, denen der Niedersächsische Verfassungsschutz bei der Bewertung und Beobachtung extremistischer Bestrebungen gegenübersteht, aber haben sich im Laufe der letzten Jahre verändert. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher auch, den gestiegenen Anforderungen an den Verfassungsschutz gerecht zu werden. So soll die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes gestärkt und an die tatsächlichen Erfordernisse einer effektiven nachrichtendienstlichen Tätigkeit angepasst werden.
Dabei soll unter anderem das im Niedersächsischen Verfassungsschutz vorhandene Verbot, Drohnen als Aufklärungsmittel einzusetzen, gestrichen werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Voraussetzungen für das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und für die Kontostammdatenabfrage maßvoll abzusenken. Der Einsatzzeitraum für eine sogenannte kurzfristige Observation soll von bislang nur 24 auf 48 Stunden erweitert werden.
„Mit der geplanten Gesetzesnovelle wollen wir den Verfassungsschutz im Sinne der wehrhaften Demokratie stärken und seine Befugnisse an die veränderte Sicherheitslage und technischen Voraussetzungen anpassen. Ich bin überzeugt, dass unsere Sicherheitsbehörden gerade in der aktuellen Zeit die bestmöglichen Rahmenbedingungen brauchen. Dazu gehören neben einer guten personellen und technischen Ausstattung immer auch die rechtlichen Rahmenbedingungen“, erklärt Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
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