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Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten geht in die Verbandsbeteiligung – Schutz der Mieterinnen und Mieter wird verlängert

Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Entwurf einer neuen Verordnung nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit soll unter anderem der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den insgesamt 57 niedersächsischen Kommunen mit festgestellten angespannten Wohnungsmärkten auch über den 31. Dezember 2025 hinaus gesichert werden. Konkret heißt das: In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auch künftig genehmigungspflichtig.

Die Verordnung könnte so am 1. Januar 2026 in Kraft treten und würde dann bis Ende 2029 gelten können. Sie sorgt dafür, dass insbesondere in Städten und Gemeinden mit stark steigenden Mieten, knappen Wohnungsangeboten und hoher Nachfrage der Schutz für Mieterinnen und Mieter erhalten bleibt. Der Genehmigungsvorbehalt bremst die schnelle Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Märkten und schützt so das vorhandene Angebot an Mietwohnungen. Ohne diese Regelung droht eine Schutzlücke, die vor allem einkommensschwächere Haushalte und Familien in den betroffenen Gebieten hart treffen würde.

Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Grant Hendrik Tonne: „Wir stellen sicher, dass in Niedersachsen niemand aus seinem gewohnten Umfeld verdrängt wird, nur weil Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden. Der Genehmigungsvorbehalt ist ein wichtiges Instrument, um die soziale Balance auf unseren Wohnungsmärkten zu wahren. Gleichzeitig flankieren wir damit die Bemühungen der Kommunen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Die Landesregierung setzt damit die Grundlage für eine kontinuierliche Anwendung der bundesrechtlich vorgesehenen Schutzmechanismen in Niedersachsen. Die Verbände, betroffenen Kommunen und Institutionen erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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