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Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung

Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung zur Verbandsbeteiligung frei gegeben.

Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die bei ihrer täglichen Arbeit durch die Auswertung oder Inaugenscheinnahme von kinder- und jugendpornographischen Dokumenten, Dateien oder Medien besonders belastet sind, sollen durch die Gewährung eines jährlichen Zusatzurlaubs von vier Tagen entlastet werden.

Die Betrachtung und Klassifizierung kinder- und jugendpornographischer Bild- und Toninhalte ist für die damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch überdurchschnittlich belastend. Diese Auswirkungen reichen von Problemen in Beziehungen, Schlafproblemen bis hin zu einem veränderten Verhalten gegenüber den eigenen Kindern. Bei regelmäßiger intensiver Ausübung sind die Tätigkeiten potenziell gesundheitsgefährdend.

Gleichzeitig ist die sorgfältige Auswertung des Materials zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar. In erster Linie handelt es sich um ganz erhebliche Straftaten wie den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (§§ 176 ff. StGB) sowie um die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (§§ 184b ff. StGB). Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich mit großem Engagement dieser äußerst verantwortungsvollen Aufgabe. Eine ergänzende Erholungszeit durch Zusatzurlaub ist aus Gründen der Fürsorge und des Gesundheitsschutzes notwendig.

Innenminister Pistorius: „Diese Form der Anerkennung ist angemessen und notwendig, weil diese Beamtinnen und Beamten eine außergewöhnlich belastende Tätigkeit ausüben.

Es ist gut, dass wir als Landesregierung auf meine Initiative vor einigen Monaten mit der Änderung der Erholungsurlaubsverordnung jetzt kurzfristig die entsprechende Wertschätzung auf den Weg gebracht haben.“


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
21.09.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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