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Vorschlag für Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes – unter anderem zur Beschleunigung des Fachkräfteverfahrens

Die Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Mit dem Entwurf sollen insbesondere bundes- und europarechtliche Vorgaben im Niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG) und im Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) sowie in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) umgesetzt werden. Diese Vorgaben betreffen unter anderem die Niederlassung von Ingenieuren aus EU-Mitgliedsstaaten.

Außerdem soll der Zuzug von Fachkräften in diesen Bereichen erleichtert werden. Dafür soll das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren in beiden Berufskammergesetzen implementiert werden. Über dieses „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ können Unternehmen bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes über die Ausländerbehörden das Einreiseverfahren verkürzen.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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