Zuständigkeitsregelungen im Verbraucherschutz – Freigabe zur Verbandsbeteiligung
Die Zuständigkeitsregelungen im Verbraucherschutz sowie in der Ernährungssicherstellung und -vorsorge sollen redaktionell zusammengefasst und neu geordnet werden. Den entsprechenden Entwurf einer Verordnung hat das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Das Regelungskonzept der Staatskanzlei für Zuständigkeitsverordnungen sieht vor, dass Sammelverordnungen aufgelöst und die Zuständigkeitsregelungen sachgebietsorientiert aufgeteilt werden. Mit dem Verordnungsentwurf wird dies nun für die Gebiete des Verbraucherschutzes sowie der Ernährungssicherstellung und -vorsorge umgesetzt: Die Zuständigkeiten werden in eine neue Verordnung überführt – die „Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge“ (ZustVO-Verbraucherschutz).
Im Zuge dieser Neuordnung werden auch neue Zuständigkeiten in die neue Verordnung aufgenommen. Dazu ein Beispiel: Mit der Zulassung von Prüflaboratorien nach Tabakrecht soll dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ein weiterer Aufgabenbereich zugewiesen werden. Die Aufgabe ist durch den Bundesgesetzgeber neu in 2016 geschaffen worden und war bisher noch nicht formal geregelt. Der bisherige Aufgabenzuschnitt der Landkreise und kreisfreien Städte hat sich bewährt und soll grundsätzlich unverändert übernommen werden. In den Bereichen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, des Weinrechts und des Tabakrechts soll die Zuständigkeit des LAVES für die Überwachung der Werbung, die nicht produktbegleitend ist, auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Der Grund ist, dass dort bereits die Zuständigkeit für die produktbegleitende Werbung liegt.
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben die kommunalen Spitzenverbände nun sechs Wochen Zeit, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
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erstellt am:
21.02.2023
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