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Zustimmungsgesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften (1. MÄStV) an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 den Vertrag unterzeichnet.

Mit dem 1. MÄStV soll der Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro angehoben werden. Die Landesregierung folgt damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 22. Bericht (https://kef-online.de/de/berichte). Mit der Anpassung des Rundfunkbeitrages soll den Rundfunkanstalten eine aufgabengerechte Finanzierung gesichert werden.

Gleichzeitig werden die Anteile an dem Aufkommen aus den Beitragseinnahmen zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) ebenfalls auf Empfehlung der KEF leicht zu Gunsten von ZDF und DRL neu festgesetzt.

Die ARD-interne Finanzausgleichsmasse wird zur Sicherung der Sender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk zu deren Gunsten in zwei Schritten erhöht.

Die Landesregierung hatte den Landtag bereits im März 2020 über das Gesetzesvorhaben unterrichtet. Da die Beitragsanhebung zum 1. Januar 2021 wirksam werden soll, muss der Staatsvertrag bis Ende 2020 in allen 16 Länderparlamenten ratifiziert werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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