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Zustimmungsgesetz zum überarbeiteten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes an den Landtag überwiesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (MedienStV) an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Rundfunkstaatsvertrag im April 2020 im Umlaufverfahren unterzeichnet.

Der Staatsvertrag soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten umsetzen. Er umfasst den neuen Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, Anpassungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und redaktionelle Änderungen weiterer Staatsverträge. Der Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrages geht weit über den Rundfunkbereich hinaus und erfasst nunmehr auch Medienplattformen (Beispiel: Magenta TV), Benutzeroberflächen, Medienintermediäre (Beispiel: Suchmaschinen) und Video-Sharing-Dienste (Beispiel: Youtube). Die Anbieter dieser Dienste haben im Laufe der Jahre immer mehr die Rolle von „Gatekeepern“ für audiovisuelle Inhalte übernommen und üben einen erheblichen Einfluss auf die Meinungsvielfalt aus.

Wegen der erheblich gestiegenen Bedeutung von Medien auf Abruf war die Bezeichnung „Rundfunkstaatsvertrag“ nicht mehr zeitgemäß. Die grundlegende Novellierung der Medienordnung in Deutschland war daher Anlass, den Staatsvertrag neu zu ordnen und zu fassen. Für lineare Rundfunkprogramme sieht der Staatsvertragsentwurf verschiedene Erleichterungen vor. Demgegenüber enthält er neue Vorgaben für nicht lineare Abrufmedien vor. Diese betreffen beispielsweise Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sowie die Auffindbarkeit von audiovisuellen Inhalten. Insgesamt zielt der Staatsvertrag darauf ab, langfristig die rechtlichen Vorgaben für den derzeit hochregulierten Rundfunk und die wenig regulierten Telemedien anzugleichen und die Meinungsvielfalt auch im Umfeld von immer neuen marktmächtigen Anbietern digitaler Dienste zu gewährleisten.

Die Landesregierung hatte bereits im Januar 2020 den Landtag über die Inhalte des MedienStV unterrichtet. Die Ratifizierung des Staatsvertrags muss in allen 16 Landesparlamenten bis Ende des Jahres 2020 erfolgen, so dass der Staatsvertrag entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.05.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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