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IMAK-Abschlussbericht – Handlungsvorschläge für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Der Abschlussbericht des Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, der 2019 unter der Federführung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums (MW) eingerichtet wurde, ist heute im Kabinett vorgestellt worden.

Der IMAK hatte die Aufgabe, unter verschiedenen Perspektiven Handlungsvorschläge für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu erarbeiten. Mitgewirkt haben neben dem Wirtschaftsministerium das Innen-, das Justiz-, das Landwirtschafts-, das Regional-, das Umwelt- und das Finanzministerium. Auch nachgeordnete Bereiche, wie die Landesstraßenbauverwaltung und der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie die kommunalen Spitzenverbände, sind einbezogen worden, um umsetzbare Maßnahmen zu definieren.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist Voraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum und die Mobilität der Menschen. Da können wir es uns nicht leisten, dass von der Planung bis zur Freigabe einer Straße mitunter 25 Jahre ins Land gehen. Die vielen Beteiligten wissen das und haben eine ganze Bandbreite an Schwerpunkten gesetzt. Die Arbeit war dadurch eine echte Herausforderung, die erfolgreich gemeistert wurde. Ich bin froh, dass der IMAK so zielgerichtet gearbeitet hat. Uns liegt der rund 50-seitige Abschlussbericht mit beachtlichen 27 Handlungsvorschlägen vor. Hierfür möchte ich mich bei allen beteiligten Ressorts bedanken.“

Der IMAK hat intensiv untersucht, welche Maßnahmen auf Landesebene möglich sind, welche Bundesmaßnahmen aus niedersächsischer Sicht zielführend sind – und vor allem, welche praktikabel sind. „Was nützen die besten Ansätze, wenn sie nicht umsetzbar oder wenig hilfreich sind? Die Beschleunigungsmöglichkeiten wurden deshalb intensiv mit rechtlicher und fachlicher Brille betrachtet und zu konkreten Handlungsoptionen herausgearbeitet“, erklärt Dr. Bernd Althusmann.

Die wesentlichen Ergebnisse:

· Eine weitreichende und frühzeitige Verzahnung der Genehmigungsverfahren ist geeigneter als die reine Zusammenlegung von Verfahren. Eine Zusammenlegung wirkt auf den ersten Blick beschleunigend, ist sie de facto aber nicht, denn: Die Prüfschritte aus den Verfahren bleiben bestehen. Zudem wurde die bestehende Zäsur zwischen Raumordnung und Planfeststellung durch das Linienbestimmungsverfahren betrachtet und eine Option erarbeitet, mit der diese Zäsur vermieden werden kann.

· Der IMAK hat in puncto Personalausstattung festgestellt, dass nicht unbedingt die Quantität, sondern vor allem auch die Kontinuität des fachkundigen Personals entscheidend zur Schnelligkeit der Verfahren beiträgt. Es gilt der Leitsatz: Je besser die Qualifikation und die Erfahrung in dem Bereich, desto selbständiger, schneller und effektiver die Verfahrensbearbeitung. Der IMAK schlägt daher vor, die Stellen in diesen Bereichen attraktiver zu machen.

· Der IMAK hat festgestellt, dass der bessere und schnellere digitale Austausch von Unterlagen zwischen den Behörden Potenzial für Beschleunigungen bietet. Auch die digitale Beteiligungsmöglichkeit der Betroffenen von Infrastrukturprojekten muss vorangebracht werden, da sie für Behörden und Betroffene gleichermaßen eine Erleichterung bietet. Zugleich setzt der IMAK die vom Bundesgesetzgeber durch das Onlinezugangsgesetz aufgegebene Verpflichtung der Länder um, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital über ein Portal anzubieten.

· Eine bessere Umweltdatenbasis (insbesondere in den Bereichen Artenschutz und Kompensation) und ein erleichterter Zugriff darauf sind wichtige Bausteine, um schnellere und sichere Grundlagen für weitere Planungen und Untersuchungen zu schaffen.


Der IMAK hat Potenziale erkannt und Handlungsvorschläge erarbeitet, die alle beteiligten Ressorts betreffen. Die sieben Ministerien gehen nun – sofern Landesrecht betroffen ist – in die Umsetzung. Da die Planungsbeschleunigung auch durch den Bund geregelt wird, will das MW dort, wo Bundesrecht betroffen ist, Bundesratsinitiativen starten und die IMAK-Ergebnisse in verschiedene Gremien, wie die Verkehrsministerkonferenz, tragen.

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