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Kabinett beschließt Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) zugestimmt und beschlossen, den Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag zu unterrichten. Damit spricht sich das Land für die Errichtung einer zentralen, länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde aus, die die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten soll.

Hintergrund ist eine am 17. April 2019 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ((EU) 2019/882). Ihr Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen mit digitalem Bezug barrierefrei zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang hat der Deutsche Bundestag im Juli 2021 das BfSG verabschiedet. Geregelt wird darin unter anderem die barrierefreie Ausstattung von IT-Produkten für private Endverbraucher wie Computer oder Tablets, Zahlungsterminals, Automaten zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Telekommunikationsdiensten, Bankdienstleistungen und Personenbeförderungsdiensten.

Darüber hinaus sieht das BfSG vor, dass die Überwachung des Marktes ab dem 28. Juni 2025 von den Ländern übernommen wird. Um Mehrfachstrukturen und langwierige Abstimmungen zu vermeiden, wurde eine von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) eingerichtete Fachgruppe damit beauftragt, die Möglichkeit einer zentralisierten Marktüberwachung durch einen Staatsvertrag zu prüfen. Der nun vorliegende Entwurf schlägt die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt vor, die durch einen Vorstand geleitet und durch einen Verwaltungsrat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, koordiniert wird. Zu ihrem Aufgabenbereich soll künftig die Konformitätsprüfung, die Berichterstattungspflicht gegenüber der EU sowie die regelmäßige Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie gehören. Die daraus entstehenden Kosten sollen entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder aufgeteilt werden. Für Niedersachsen ergibt sich daraus in 2025 ein voraussichtlicher finanzieller Mehraufwand in Höhe von knapp einer halben Million Euro.

Niedersachsens Sozial- und Inklusionsminister Dr. Andreas Philippi zeigt sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zufrieden: „Schon die Verbandsbeteiligung zum BfSG hat ergeben, dass sich gerade Wirtschaft und Verbände für Menschen mit Behinderungen eine bundesweit zuständige, einheitliche Behörde als Ansprechpartner wünschen. Zugleich stehen bisher in keinem Bundesland adäquate Verwaltungsstrukturen mit einschlägiger Sachkompetenz zur Verfügung, die diese Aufgaben in der vorgegebenen kurzen Zeit übernehmen können. Ein länderübergreifendes Vorgehen ist daher aus niedersächsischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ms.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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