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Optimierung und Beschleunigung der Digitalisierung in Niedersachsen – Kabinett beschließt Bündelung von Kompetenzen und Einsetzung einer zweiten Digitalisierungsstaatssekretärin im Innenministerium

Der Prozess der Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert in der Gesellschaft, in der Wirtschaft und der Verwaltung erlangt. Eine gute IT-Infrastruktur, sichere IT-Systeme, Ende-zu-Ende digitalisierte Verwaltungsleistungen sowie digital vernetzte Betriebe sind wesentliche Bestandteile eines modernen, zukunftsfähigen Staates. Um diesen Anforderungen landesseitig noch besser als bisher gerecht zu werden, hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen, weitere Kompetenzen im Bereich Digitalisierung im Innenressort zu bündeln und dort die Funktion einer Digitalisierungsstaatssekretärin einzurichten.

In Niedersachsen sind in den vergangenen Jahren spürbare Fortschritte in der Digitalisierung erzielt worden. Nach der Umsetzung des Masterplans Digitalisierung hat die Landesregierung mit dem Digitalisierungsfahrplan im Februar 2025 eine neue Digitalstrategie vorgelegt. Sie trägt der beschleunigten digitalen Transformation Rechnung und wird in allen Ressorts sukzessive umgesetzt. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und im Bereich Wirtschaftsdigitalisierung ist Niedersachsen im nationalen Vergleich gut unterwegs und auch in der Digitalisierung der eigenen Verwaltung ist bereits einiges vorangebracht worden. Es besteht aber durchaus noch Optimierungsbedarf. Die Landesregierung hat deshalb in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine Stärkung der digitalen Leistungsfähigkeit und der dafür notwendigen Strukturen beschlossen.

Geplant ist eine schnelle und effektive Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), eine rasche Digitalisierung aller dafür in Betracht kommenden Bereiche der Verwaltung in Niedersachsen, die Erarbeitung einer grundlegenden Datenstrategie, die darauf aufbauende kluge und umsichtige Nutzung von KI-Anwendungen sowie eine größtmögliche Cybersicherheit. Darüber hinaus werden die Weichen gestellt für eine deutlich intensivere Unterstützung der Digitalisierung in den Kommunen durch die Finanzierung von zentralen Infrastrukturkomponenten, Basis- und Online-Diensten sowie von Schnittstellen für die Umsetzung des OZG und die Registermodernisierung. Auch die niedersächsischen Betriebe sollen in ihrer digitalen Transformation zukünftig noch intensiver begleitet und unterstützt werden.

„Von der heute beschlossenen strukturellen und personellen Neuaufstellung innerhalb der Landesregierung versprechen wir uns zusätzlichen Schub für die Digitalisierung in Niedersachsen. Klar ist: Wir fangen dabei keineswegs bei null an, Niedersachsen ist in der Digitalisierung bereits ein gutes Stück vorangekommen,“ so Innenministerin Daniela Behrens. „Dieser Prozess soll jedoch in den nächsten Monaten und Jahren noch weiter beschleunigt werden, indem wir Expertise bündeln, eine klare organisatorische Struktur einziehen und erstmals einen IT-Einzelplan aufstellen, in den auch das Sondervermögen Digitalisierung einbezogen wird. Die Menschen und die Unternehmen in Niedersachsen sollen sehr bald und möglichst flächendeckend deutlich mehr Verwaltungsleistungen digital in Anspruch nehmen als bisher und auf digital aufbereitete Daten und andere Informationen zugreifen können. Digitale Verwaltung soll bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und die niedersächsische Wirtschaft bei ihren Vorhaben unterstützen.“

Der Grundgedanke „Digital First“, also eine vorrangig digitale Abwicklung von Behördenangelegenheiten in Verbindung mit einer durchgängigen Ende-zu-Ende-Digitalisierung, bei dem Prozesse konsequent vom Ergebnis her neu gedacht werden, soll als strategischer Ansatz alle Politikbereiche durchdringen. Im Ergebnis soll ein deutlich digitaleres Niedersachsen stehen, das den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen spürbar erleichtert und das Vertrauen in die Verwaltung stärkt.

All diese Entwicklungen werden nur mit einer gebündelten strategischen Gesamtsteuerung der Digitalisierung und einer Stärkung des Bereiches Digitalisierung innerhalb des Landes möglich sein: Bereits mit Beschluss vom 20. Mai 2025 hat die Landesregierung die Umbenennung des „Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport“ in „Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung“ beschlossen. Der Themenkomplex der Digitalisierung sollte dort gebündelt und eine ganzheitliche, zentral gesteuerte Koordinierung zu Fragen der Digitalisierung geschaffen werden.

Dem gleichen Ziel dienten die von der Landesregierung am 17. Juni 2025 zusammen mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes beschlossene Einrichtung eines Einzelplans IT im Landeshaushalt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026.

Der Bereich Digitalisierung wird nun mit dem heutigen Kabinettsbeschluss im Innenressort gebündelt – in der Abteilung 4 „Digitalisierung, IT-Gesamtsteuerung, -Sicherheit und
-Infrastruktur“. Die Digitalisierung bleibt jedoch weiterhin eine wesentliche Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung. Die schon in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gesetzten ambitionierten Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Ressorts und die Staatskanzlei intensiv daran mitarbeiten und den Wandel konstruktiv, nachhaltig und partnerschaftlich gemeinsam mit den Kommunen vorantreiben.

Um der hohen Bedeutung dieses Aufgabenbereichs und der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller Ressorts für eine umfassende Digitalisierung in Niedersachsen Rechnung zu tragen, wird die Funktion einer Staatssekretärin beziehungsweise eines Staatssekretärs „Digitalisierung“ eingerichtet. Diese zentrale Funktion wird ab dem 1. September 2025 von der derzeitigen Leiterin der Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung, Staatssekretärin Anke Pörksen, übernommen. Sie wechselt dafür von der Staatskanzlei ins Innenministerium.

Innenministerin Daniela Behrens: „Anke Pörksen verfügt über langjährige Erfahrung in der niedersächsischen Landesverwaltung und der Arbeit der Landesregierung. Sie ist bestens vernetzt und kennt viele der in den Ressorts zur Digitalisierung anstehenden Themen. Dank ihrer kommunikativen Fähigkeiten und ihrer Durchsetzungsstärke ist sie für diese verantwortungs- wie anspruchsvolle Aufgabe ganz hervorragend geeignet. Als Juristin wird sie zudem auch mit etwaigen Hinweisen auf juristische Zwänge, die einer Digitalisierung angeblich entgegenstehen könnten, angemessen umgehen können. Ich freue mich sehr, dass wir sie für diese Aufgabe gewinnen konnten und auf die Zusammenarbeit im Sinne der Digitalisierung unseres Landes.“

Die Landesregierung hat das Innenministerium damit beauftragt, bis zur Kabinettsklausur Anfang 2026 ein neues IT-Steuerungskonzept für den Einzelplan IT und die Gesamtsteuerung der IT vorzulegen.

Staatssekretärin Anke Pörksen zeigt sich hoch motiviert: „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe, habe aber durchaus auch Respekt vor der hohen Komplexität und der Notwendigkeit zusammen mit allen Beteiligten sehr schnell zu überzeugenden Ergebnissen zu kommen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir mit den jetzt getroffenen Weichenstellungen zusammen mit dem Team im Innenministerium und bei IT.Niedersachsen sowie mit den IT-Verantwortlichen in den Ressorts und den Kommunen mit der Digitalisierung in Niedersachsen sehr schnell vorankommen werden – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in unserem Land.“


Hintergrund:

Im Bereich der digitalen Verwaltung sind in Niedersachsen für 1.069 Verwaltungsleistungen bereits Online-Dienste verfügbar. Dazu zählen etwa die Kfz-Zulassung sowie die Beantragung des Schwerbehindertenausweises. Für weitere 742 Leistungen sind in mindestens einer Kommune Onlinedienste verfügbar.

Von den insgesamt 16 Fokusleistungen, die die Bundesregierung im Mai 2023 im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Onlinezugangsgesetz (OZG) zur priorisierten Umsetzung festgelegt hat, befinden sich in Niedersachsen alle noch verbleibenden 14 Leistungen in der Rollout-Phase. Dazu zählen unter anderem die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA), die digitale Beantragung von Elterngeld sowie das Online-Angebot für Eheschließungen.

Aktuell werden jedoch die priorisierten Fokusleistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nur in 22 Prozent der insgesamt 2.283 Vollzugsbehörden digital bereitgestellt. Das Rollout schreitet langsamer voran als in anderen Bundesländern. Die Gründe sind vielfältig, ein Grund ist sicherlich die in der Vergangenheit fehlende zentrale Betreuung und ganzheitliche Finanzierung durch das Land. Mit dem Haushalt 2024 hat die Landesregierung jedoch den Weg freigemacht, um die Kommunen direkt bei ihrer Digitalisierung unterstützen zu können.

Das Land hat damit begonnen, die Umsetzung in den Kommunen durch ein zentrales Unterstützungsprojekt unter Beteiligung der kommunalen Dienstleister, durch die Übernahme der Betriebs- und der Schnittstellenkosten von Onlinediensten und durch Beratung in technischen Fragen zu begleiten. Im Hinblick auf die Einführung digitaler Verwaltungsangebote im kommunalen Bereich ist so man aktuell auf einem guten gemeinsamen Weg. In den kommenden Monaten dürfte dadurch deutliche Dynamik in den Umstellungsprozess kommen.

Mit Blick auf die Landesverwaltung wurden ebenfalls deutliche Fortschritte erzielt: Von rund 30.000 Arbeitsplätzen sind inzwischen über 25.000 mit einem Basisdienst für die elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung ausgestattet. Ressortübergreifend wird aktuell der Einsatz zukunftsweisender Technologien vorangetrieben, wie zum Beispiel die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, der Einsatz von Virtual Reality in der Aus- und Fortbildung oder die Einführung von cloudbasierter Software. Durch die Schaffung des XR-CAMPUS soll der Einsatz von Virtual Reality in Wirtschaft und Verwaltung unterstützt werden.

Hier nun einige Details zu den bereits eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen, um die Digitalisierung in Niedersachsen möglichst rasch weiter voranzubringen:

  • In die zum 1. September 2025 im Innenministerium entstehende neue Abteilung 4 werden die Bereiche Verwaltungsdigitalisierung, IT-Gesamtsteuerung, IT-Sicherheit und IT-Infrastruktur eingegliedert. Auch die Aufgabe der Fachaufsicht über den Landesbetrieb IT.Niedersachsen (IT.N) wird in die neue Abteilung 4 überführt. Und auch das Referat S 2 (Digitalisierung, Digitale Gesellschaft) wird von der Staatskanzlei mitsamt Aufgaben in diese Abteilung 4 im MI verlagert.
  • Neben der bereits erwähnten Planungen für eine deutlich intensivere Unterstützung der Digitalisierung in den Kommunen sollen kommunale Fachverfahren mit einer zentralen Finanzierung aus dem Einzelplan IT sowie Softwarelösungen für eine bessere Zusammenarbeit in Digitalisierungsprojekten zwischen Land und Kommunen zentral bereitgestellt werden.
  • Weitere zentrale Angebote, die die Grundlage für eine Ende-zu-Ende Digitalisierung der Landesverwaltung sowie zwischen der Landesverwaltung und den Kommunen und der Wirtschaft bilden, sollen laufend geprüft werden. Zentrale Plattform-Angebote sollen in Abstimmung mit den Planungen der Bundesregierung geschaffen und verbindliche Sicherheitsstandards eingezogen werden.
  • Von besonderer Bedeutung ist bei alledem die Zusammenführung der Haushaltsmittel im Bereich Digitalisierung zu einem Einzelplan IT inklusive des bislang vom Wirtschaftsministerium koordinierten und bewirtschafteten Sondervermögens Digitalisierung.
  • Die IT-Architektur innerhalb der Landesverwaltung soll möglichst vereinheitlich werden. Dies bezieht sich insbesondere auf das Zusammenwirken von Hard- und Software sowie das Datenmanagement.
  • Ein weiteres wichtiges Projekt auf Landesebene ist die IT-Konsolidierung. Hier wird derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen an Maßnahmen gearbeitet, um die Möglichkeiten der stärkeren Kooperation und Kompetenzbündelung zwischen den verschiedenen IT-Betrieben auszuloten und umzusetzen.
  • Vereinheitlich werden sollen auch weite Teile der Software-Entwicklung. Bundeseinheitliche oder bestehende Lösungen sollen generell einer Eigenentwicklung vorgezogen werden.
  • Zukünftig soll auch bei Gesetzgebungs- und Förderverfahren der Landesregierung das Prinzip „Digital First“ noch stärker berücksichtigt werden. Der bereits initiierte Prozess ‚einfacher schneller günstiger‘ soll dabei eine wesentliche Rolle spielen. Einfache rechtliche Regelungen und Herangehensweisen können schneller und unkomplizierter digitalisiert werden.

Darüber hinaus ist geplant, das Niedersächsische Gesetz zur digitalen Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) zu novellieren.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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