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Landesregierung beschließt Flexibilisierung der Einstellungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamten zur Sicherung einer demografiefesten Verwaltung

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag eine Modernisierung der zentralen Verordnungen der Niedersächsischen Landesregierung für den fachlichen Zugang zum Beamtenverhältnis als Einstellungsvoraussetzung sowie das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten beschlossen.

Mit der Verordnung wird ein zentraler Baustein des Maßnahmepakets aus dem Kabinettsbeschluss „Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel – demografiefeste Verwaltung“ vom 14.05.2024 umgesetzt. Ziel ist die weitere Flexibilisierung der Beamtenlaufbahnen. Damit sollen künftig mehr Fachkräfte für die niedersächsische Landesverwaltung gesichert und neue gewonnen werden.

Dazu werden Möglichkeiten zur Verbeamtung in bestimmten Bereichen vereinfacht. Ausgehend von den bisherigen Anforderungen werden vorhandene Qualifikationen in größerem Umfang anerkannt, modularisierte Nachqualifizierungen ermöglicht und die individuellen Lebenslagen besser berücksichtigt. Damit soll eine leistungsgerechtere neue Perspektive zur beruflichen Entwicklung von Beamtinnen und Beamten geschaffen werden.


Schwerpunkt der Rechtsänderung in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) sind folgende Regelungen:

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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