Landesregierung beschließt Flexibilisierung der Einstellungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamten zur Sicherung einer demografiefesten Verwaltung
Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag eine Modernisierung der zentralen Verordnungen der Niedersächsischen Landesregierung für den fachlichen Zugang zum Beamtenverhältnis als Einstellungsvoraussetzung sowie das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten beschlossen.
Mit der Verordnung wird ein zentraler Baustein des Maßnahmepakets aus dem Kabinettsbeschluss „Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel – demografiefeste Verwaltung“ vom 14.05.2024 umgesetzt. Ziel ist die weitere Flexibilisierung der Beamtenlaufbahnen. Damit sollen künftig mehr Fachkräfte für die niedersächsische Landesverwaltung gesichert und neue gewonnen werden.
Dazu werden Möglichkeiten zur Verbeamtung in bestimmten Bereichen vereinfacht. Ausgehend von den bisherigen Anforderungen werden vorhandene Qualifikationen in größerem Umfang anerkannt, modularisierte Nachqualifizierungen ermöglicht und die individuellen Lebenslagen besser berücksichtigt. Damit soll eine leistungsgerechtere neue Perspektive zur beruflichen Entwicklung von Beamtinnen und Beamten geschaffen werden.
Schwerpunkt der Rechtsänderung in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) sind folgende Regelungen:
- Gleichsetzung einer in mindestens hälftiger Teilzeit erbrachten beruflichen Tätigkeit mit einer beruflichen Tätigkeit in Vollzeit als Voraussetzung einer Verbeamtung. Diese Rechtsänderung wird auch in die NLVO-Bildung übernommen.
- Flexibilisierung der Regelungen zum Aufstieg durch Anerkennung vorhandener Qualifikationen und Verkürzung der Bewährungszeit nach erfolgreichem Aufstieg
- Eröffnung einer Verbeamtungsperspektive für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach erfolgreicher Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt. Für den Übergangszeitraum von drei Jahren gilt eine günstigere Höchstaltersgrenze (bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs)
- Eröffnung von Verbeamtungsperspektiven für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker sowie für geeignete verwaltungsferne Studiengänge im Verfassungsschutz (beispielsweise Islamwissenschaften, Turkologie, Orientalistik, Arabistik, Asienwissenschaften)
- Fachspezifische Öffnung oder Erleichterung des Laufbahnzugangs in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Agrar- und umweltbezogene Dienste sowie der Steuerverwaltung.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2025
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