HANNOVER. Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Einrichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in der Verwaltung von Bund und Ländern in den Landtag einzubringen. Das Kabinett hatte den Entwurf des Staatsvertrages bereits am 15. September 2009 verabschiedet. Anschließend haben die Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesinnenminister den IT-Staatsvertrag unterzeichnet. Jetzt ist die Zustimmung des Landtages erforderlich, damit der IT-Staatsvertrag wie vorgesehen am 1. April 2010 in Kraft treten kann.
Ziel des Staatsvertrages ist die Sicherstellung eines effizienten, sicheren und schnellen Datenaustausches innerhalb der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Der Staatsvertrag regelt zum Beispiel die Einrichtung, Aufgaben und Arbeitsweise eines IT-Planungsrates, die Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen und das Verfahren zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen.